Bitte lesen Sie unsere AGB

1.) Vertragsverhältnis:

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages nach § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahler-Leistung handelt. Die Schriftform ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung  erforderlichen Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Außerdem reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

 

2.) Regelung der Absage

Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen.

Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Absagen sind bis 24 Stunden vor  Terminbeginn für Sie kostenfrei, für Termine montags gilt die  Absagefrist bis Samstag 12 Uhr auf den Anrufbeantworter, kurzfristiger abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt, wenn wir keinen Ersatz finden.

 

Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleibt, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von der Vergütung Ihrer Krankenkasse bzw. bei Privatleistungen, des Preises der jeweiligen Behandlung.

Diese Absageregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

 

3.) Zuzahlung für Leistungen gesetzlichen Kassen

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für jede Verordnung zu leisten. Über den genauen Betrag bekommen Sie von uns in den ersten Behandlungen eine Rechnung, die Sie zu Beginn Ihrer Behandlung in der Praxis begleichen. Eventuelle Befreiungen von der Zuzahlung berücksichtigen wir natürlich gerne, sobald Sie uns Ihren gültigen Befreiungsausweis vorgelegt haben. Den jeweils fälligen Betrag können Sie spätestens beim dritten Termin in bar bei uns bezahlen.

 

4.) Terminabsage durch uns

Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt. 

 

5.) Preise für Privatleistungen

Preise für Privatleistungen berechnen wir auf Grundlage der GebüTH. In dieser Gebührenliste ist geregelt, welche Preise für Heilmittel in Deutschland als üblich gelten. Die privaten Krankenversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet den üblichen Preis für eine Therapie zu erstatten, sofern dieser vorher zwischen Praxis und Patient schriftlich vereinbart wurde und es keine vertraglich zwischen Ihnen und Ihrer PKV vereinbarte Obergrenze für für eine Kostenerstattung gibt (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11). Hierfür schließen wir mit Ihnen vor Beginn der Therapie eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung in Bezug auf die Kostenerstattung kommen, helfen wir Ihnen gerne z. B. mit Musterschreiben oder aktuellen Urteilen.

 

6.) Preise für Versicherte mit Beihilfeberechtigung

Die Beihilfeverordnung des Bundes ist seit über zehn Jahren nicht angepasst worden und das Bundesministerium des Inneren hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 mitgeteilt: 

"Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeiträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt."

Da die laufenden Kosten regelmäßig steigen und wir eine gleichbleibend hohe Therapiequalität bieten möchten, haben wir unsere Preise auf Grundlage der GebüTh angepasst. Unabhängig vom Erstattungszeitpunkt und der Erstattungshöhe ist stets das volle, am Beginn der Therapie in der Honorarvereinbarung schriftlichen vereinbarte Honorar fällig.

 

7.) Zahlung von Privat- und Selbstzahlerleistungen

Honorare für Privat- und Selbstzahlerleistungen sind stets sofort nach Erhalt der Leistung fällig.